Volksbegehren

In der Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach können Eintragungen während des Eintragungszeitraums am Gemeindeamt zu folgenden Tagen erfolgen:

Begründung und Text Volksbegehren:

Datei herunterladen: PDF"Für verpflichte Volksabstimmung"

Datei herunterladen: PDF"CETA-Volksabstimmung"

Mo,  25. März 2019:   08:00 - 20:00 Uhr

Di,   26. März 2019:    08:00 - 16:00 Uhr

Mi,  27. März 2019:    08:00 - 16:00 Uhr

Do, 28. März 2019:    08:00 - 16:00 Uhr

Fr,  29. März 2019:    08:00 - 16:00 Uhr

Sa, 30. März 2019:    08:30 - 10:30 Uhr

So, 31. März 2019:  

Mo, 01. April 2019:   08:00 - 20:00 Uhr

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, den 25. März 2019 bis einschließlich Montag, den 1. April 2019, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren) bis 01. April 2019, 20:00 Uhr.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

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