Heitkostenzuschuss 2017/2018

Einmaliger Heizkostenzuschuss von € 135

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 in der Höhe von € 135 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt bis 30. März 2018 beantragt werden.

Bitte nehmen Sie zur Beantragung sämtliche Einkommensnachweise mit.

Das Antragsformular erhalten Sie am Gemeindeamt oder auf unserer Homepage unter www.st-martin-karlsbach.gv.at .

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

· AusgleichszulagenbezieherInnen

· BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

· BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

· BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

· Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Voraussetzungen:

· Österreichische Staatsbürgerschaft

· Staatsangehörige eines anderen EWR-Mietgliedstaates sowie deren Familienangehörige

· Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention

· Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR- Bürgerinnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt

· Hauptwohnsitz in NÖ

· Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

  Von der Förderung ausgenommen sind:

· Personen, die keinen eigenen Haushalt führen

· Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen

· Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind

· Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate, usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.

· Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben.

Bitte nehmen Sie zur Beantragung sämtliche Einkommensnachweise und Ihre E-card mit. 

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