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Förderung - Alternativenergieheizungsanlagen - Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2003.Diese Förderung von alternativen Heizanlagen erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Barzuschuss. Folgende Anlagen werden gefördert:
Zur Berechnung der Förderung kann ein maximaler Deckelungsbetrag von € 7.000,- herangezogen werden.5 % Förderung (max. € 350,-) für das 1. Projekt,3 % Förderung (max. € 210,--) für das 2. Projekt und2 % Förderung (max. € 140,--) für das 3. Projekt.Für die Ansuchen bitte die Rechnungen samt Zahlungsbeleg mitbringen, sowie die Kontonummer (IBAN + BIC) für die Überweisung.
Formular - Ansuchen altern. Heizungsanlagen