Förderungen der Gemeinde St. Martin-Karlsbach

bitte beachten: 

Im Rahmen der Gebarungseinschau durch die Aufsichtsbehörde wurde die Gemeinde St. Martin-Karlsbach erneut auf die Bedeutung eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatzes der Gemeindemittel hingewiesen.

In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die freiwilligen Leistungen der Gemeinde einer vertieften Betrachtung unterzogen. Auf Basis der Rechnungsabschlüsse 2022 bis 2024 wurden diverse freiwillige Ausgabenpositionen aufgezeigt. Die Aufsichtsbehörde empfahl in ihrer Stellungnahme, sämtliche Ermessensausgaben hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und sozialen Treffsicherheit kritisch zu prüfen und – falls vertretbar – künftig zumindest zu reduzieren.

In Umsetzung dieser Empfehlung wurde im Gemeinderat beschlossen , dass ab 01.01.2026 die Förderungen eingestellt werden.