Förderungen der Gemeinde St. Martin-Karlsbach


Förderung - Alternativenergieheizungsanlagen - Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2003.
Diese Förderung von alternativen Heizanlagen erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Barzuschuss. Folgende Anlagen werden gefördert:

  • Solaranlagen
  • Wärmepumpen
  • Pelletsheizanlagen
  • Hackschnitzelheizanlagen
  • Stückholzkessel mit Puffer
  • Photovoltaik (Beschluss GR-Sitzung am 27.5.2009)


Zur Berechnung der Förderung kann ein maximaler Deckelungsbetrag von € 7.000,- herangezogen werden.
5 % Förderung (max. € 350,-) für das 1. Projekt,
3 % Förderung (max. € 210,--) für das 2. Projekt und
2 % Förderung (max. € 140,--) für das 3. Projekt.

Für die Ansuchen bitte die Rechnungen samt Zahlungsbeleg mitbringen, sowie die Kontonummer (IBAN + BIC) für die Überweisung.

Formular - Ansuchen altern. Heizungsanlagen