- Die Niederösterreichische Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss kann von Landesbürgerinnen und Landesbürgern beantragt werden,
- die einen Aufwand für Heizkosten haben und
- deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Antragstellung
Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.
Die Antragsformulare sind
- beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5),
- bei den Bezirkshauptmannschaften,
- bei den Magistraten,
- bei den Gemeindeämtern sowie
- im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
erhältlich.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Zum berechtigten Personenkreis zählen:
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie bestimmte Familienangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel,
- Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz und deren Familienangehörige (nach EU-Richtlinie 2004/38/EG),
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ gemäß § 45 NAG oder einem entsprechenden Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG,
- sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten.
Weitere Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
- Einhaltung der Einkommensgrenze (Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG)
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen,
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen (diese erhalten den Zuschuss automatisch),
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind,
- Personen ohne eigenen Heizaufwand (z. B. bei vertraglich zugesicherter Beheizung oder Deputaten),
- Personen mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, sofern es sich nicht um ein Kleinstunternehmen handelt.
Weitere Informationen:
www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach
Das Gemeindeamt steht für Auskünfte und Unterstützung bei der Antragstellung gerne zur Verfügung.