NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heizkörper
  • Die Niederösterreichische Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.

Der NÖ Heizkostenzuschuss kann von Landesbürgerinnen und Landesbürgern beantragt werden,

  • die einen Aufwand für Heizkosten haben und
  • deren monatliche Bruttoeinkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.


Antragstellung

Anträge können vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.


Die Antragsformulare sind

  • beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5),
  • bei den Bezirkshauptmannschaften,
  • bei den Magistraten,
  • bei den Gemeindeämtern sowie
  • im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss

erhältlich.


Anspruchsberechtigter Personenkreis

Zum berechtigten Personenkreis zählen:

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie bestimmte Familienangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel,
  • Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz und deren Familienangehörige (nach EU-Richtlinie 2004/38/EG),
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ gemäß § 45 NAG oder einem entsprechenden Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG,
  • sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten.


Weitere Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
  • Einhaltung der Einkommensgrenze (Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG)


Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen,
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen (diese erhalten den Zuschuss automatisch),
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind,
  • Personen ohne eigenen Heizaufwand (z. B. bei vertraglich zugesicherter Beheizung oder Deputaten),
  • Personen mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, sofern es sich nicht um ein Kleinstunternehmen handelt.


Weitere Informationen:

www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss

Marktgemeinde St. Martin-Karlsbach
Das Gemeindeamt steht für Auskünfte und Unterstützung bei der Antragstellung gerne zur Verfügung.


27.10.2025