Der Jagdpacht kann bis zum 18.08.2025 während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt abgeholt werden.
Für den Fall einer Überweisung des Jagdpachtanteils ist die schriftliche Bekanntgabe der Bankverbindung erforderlich.
Bitte senden Sie die entsprechenden Angaben Bekanntgabe Bankverbindung.pdf herunterladen (0.14 MB)
an das Gemeindeamt, Hauptstraße 1, 3376 St. Martin oder
per E-Mail an marktgemeinde@st-martin-karlsbach.gv.at .
Überweisungsspesen werden vom Jagdpachtanteil abgezogen.
Wichtiger Hinweis: Beträge unter € 15,00 sind gemäß § 6 NÖ JVO grundsätzlich bei der Gemeindekasse zu beheben.
Nicht abgeholter oder nicht ausgezahlter Jagdpacht wird zugunsten des Jagdausschusses verwendet.